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Unternehmensnachfolge – erbrechtliche Gestaltung – ethische Aspekte zum Thema Patientenverfügung

Beitrag zur Regelung der Unternehmensnachfolge

 

Die Regelung der Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten oder im erbrechtlichen Wege wird allzu oft nicht rechtzeitig von Unternehmern und Unternehmen angegangen. Im Rahmen einer Impulsveranstaltung der Welke-Akademie in Freudenberg sprachen zu diesem Thema und auch zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Herr Steuerberater Achim Neuhaus, Rechtsanwalt Dr. H.-J. Rüber, Rechtsanwalt Dr. F. Rüber und Pfarrer Dr. Plümmer.

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Herr Steuerberater Neuhaus gab den anwesenden Gästen einen Überblick zu den Themen Unternehmensbesteuerung und die steuerlichen Aspekte der Nachfolgeregelung. Herr Steuerberater Neuhaus erläuterte, wie viele Unternehmer und Unternehmen jedes Jahr viele Möglichkeiten zur Einsparung von Steuern verstreichen ließen. Auch in Bezug auf die Ordnung des Nachlasses sei von Vornherein darauf zu achten, dass die richtigen Weichen zur Vermeidung einer unnötigen Steuerlast gestellt werden.

Im Anschluss daran wurde von Rechtsanwalt Dr. Hans-Josef Rüber die Vorsorgevollmacht als Gestaltungsmittel vorgestellt. Die positiven Wirkungen, die mit der frühzeitigen Abfassung einer Vorsorgevollmacht erreicht werden können, wurden im Einzelnen dargestellt. Beispielsweise wurde die Problematik behandelt, dass bei dem Fehlen einer Vorsorgevollmacht unter Umständen von einem Gericht eine Betreuung angeordnet wird, so dass der Betroffene weder an seine Vermögenswerte mehr gelangen kann, noch Einfluss auf die Auswahl der zur Betreuung bestimmten Person hat. Dies kann zu erheblichen Einschränkungen in der Lebensfreiheit führen. Andererseits wurde auch deutlich gemacht, dass eine Vorsorgevollmacht und in diesem Zusammenhang die Auswahl der richtigen Person als Betreuer mit Weitsicht erfolgen müssen. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich eine gewissenhafte Ausarbeitung der Vorsorgevollmacht, um das Erreichen sämtlicher Ziele und Bedürfnisse im jeweiligen Fall weitestgehend sicherzustellen und Missbrauch einzudämmen.

Im Anschluss daran gab Rechtsanwalt Dr. Florian Rüber einen Überblick über das Erbrecht und die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten. Erörtert wurden das eigenhändige Testament, das ordentliche öffentliche Testament, das gemeinsame Ehegatten-Testament und der Erbvertrag. Beim gemeinsamen Ehegatten-Testament und dem Erbvertrag wurde insbesondere die Problematik der Bindungswirkung unter den Ehegatten bzw. Vertragspartnern in den Blick genommen. Im Hinblick auf die Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge wurden die verschiedenen gesetzlichen Regelungen zu den Unternehmensformen GmbH, OHG und KG erläutert. In diesem Zusammenhang gab Rechtsanwalt Dr. F. Rüber auch Hinweise zu den Möglichkeiten, Nachfolgeregelungen in einen Gesellschaftsvertrag zu implementieren oder ggfs. gesetzlich angeordnete Nachfolge unter Berücksichtigung möglicher Abfindungsregelungen zu unterbinden. Je nachdem welche Interessen des Unternehmers im Vordergrund stehen, Sicherung des Überlebens der Gesellschaft, Berufung einer bestimmten Person als Nachfolger oder die Nachfolge sämtlicher Erben in die Gesellschaft, kommen unterschiedliche Gestaltungsmittel zur Anwendung. Abschließend wurden die Themen Testamentsvollstreckung und das Pflichtteilsrecht dargestellt.

 

Den Schlussvortrag hielt Pfarrer Dr. Plümmer aus Bonn. Dieser führte die Anwesenden durch das komplexe Thema Patientenverfügung. Es wurden verschiedenen möglichen Inhalte einer Patientenverfügung dargestellt und anschließend anhand verschiedener praktischer Fälle gerade die ethisch-moralischen Schwierigkeiten verschiedener Regelungen herausgearbeitet. Pfarrer Dr. Plümmer zeigte auf, wie eine gut gemeinte und ex ante wohl überlegte Regelung sich im Nachhinein als gravierende Fehleinschätzung entpuppen kann, die den zur Entscheidung über Leben und Tod Bevollmächtigten in erhebliche Schwierigkeiten und Gewissenskonflikte bringen kann. Es wurde anhand entsprechender Beispiele deutlich gemacht, dass das Leben bzw. der Tod nicht entsprechend sämtlicher vorheriger Denkansätze planbar ist.