Kündigungsschutzklage – bei Kündigung umgehend handeln
Einer verhaltensbedingten Kündigung hat in der Regel eine Abmahnung vorauszugehen. Falls eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird, liegen die Anforderungen höher. Das Unternehmen muss beispielsweise innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der zur fristlosen Kündigung berechtigenden wichtigen Gründe kündigen. Ein solcher wichtiger Grund ist gegeben, wenn besonders schwere Pflichtverstöße vorliegen (z.B. bei Diebstahl). Verpasst der Arbeitgeber diese Ausschlussfrist nach § 622 Abs. 2 BGB, wird eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers Erfolg haben und das Arbeitsgericht wird feststellen, dass die fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat. Der Arbeitgeber kann in einem solchen Fall nur hoffen, dass das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Fehlverhalten zur ordentlichen Kündigung berechtigt. In jedem Fall ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um seine Rechte zu wahren. Bereits mögliche Formfehler führen gegebenenfalls zu einer unwirksamen Kündigung.