Kündigung

Kompetente Beratung zum Thema Kündigungen in Köln

Wird einem Arbeitnehmer gekündigt, kommt es oftmals zu Streitigkeiten über die Einhaltung von bestimmten Kündigungsvoraussetzungen. Im Fall einer Kündigung berät Sie die Kanzlei Rüber Rechtsanwälte aus Köln kompetent und setzt Ihr Recht bei Bedarf vor Gericht durch.

Was geschieht bei einer Kündigung?

Im Arbeitsrecht wird unter dem Begriff der Kündigung eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung verstanden, welche den Wunsch des Kündigenden zum Ausdruck bringt, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dabei ist die Kündigung im Arbeitsrecht strikt vom Aufhebungsvertrag abzugrenzen, da die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in diesem einvernehmlich von Arbeitnehmer und Arbeitgeber erklärt wird.

Es ist zwischen der Eigenkündigung und der Fremdkündigung zu unterscheiden. Während erstere vonseiten des Arbeitnehmers erfolgt, wird die Fremdkündigung vom Arbeitgeber veranlasst. Grundsätzlich muss das Kündigungsschreiben in Schriftform verfasst und vom Kündigenden persönlich unterschrieben werden. Allerdings kann die Unterschrift auch durch einen gesetzlichen Vertreter oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

Mögliche Kündigungsgründe und Kündigungsfristen

Im deutschen Kündigungsschutzgesetz besteht die Regelung, dass der Arbeitgeber Gründe für die ordentliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses anzuführen hat. Dabei wird zwischen verhaltens-, betriebs- und personenbedingten Kündigungsgründen unterschieden. Personenbedingte Kündigungsgründe liegen in der fehlenden Befähigung eines Arbeitnehmers, den im Arbeitsvertrag vereinbarten Pflichten nachzukommen. Betriebsbedingte Gründe manifestieren sich in der betrieblichen Situation, wenn also eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in der Zukunft zum Beispiel aus monetären Gründen nicht mehr möglich sein wird. Verhaltensbedingte Kündigungsgründe können jeglichem Fehlverhalten des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz folgen. Einige Beispiele für konkrete Kündigungsgründe sind:

  • Absitzen einer Freiheitsstrafe (personenbedingt)
  • Häufige Kurzerkrankungen (personenbedingt)
  • Unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit
    (verhaltensbedingt)
  • Verraten von Geschäftsgeheimnissen (verhaltensbedingt)
  • Absatzprobleme (betriebsbedingt)


Wegfall von Subventionen zur Finanzierung von Arbeitsplätzen (betriebsbedingt)
Neben den Kündigungsgründen sollte beim Beenden eines Arbeitsverhältnisses auch die korrekte Einhaltung der Kündigungsfrist beachtet werden. Die Grundkündigungsfrist beträgt sowohl bei einer Eigenkündigung als auch bei einer Fremdkündigung vier Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens zwei Jahren besteht. Diese Frist für die Kündigungserklärung verlängert sich gemäß §622 Abs. 2 BGB, je länger das Beschäftigungsverhältnis andauert. Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist lediglich zwei Wochen

Die außerordentliche Kündigung

Neben der ordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, in welcher die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen eingehalten werden müssen, ist laut deutschem Arbeitsrecht auch die außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Diese erfolgt fristlos, das heißt, dass keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Es muss jedoch eine ausschlaggebende Begründung vorliegen, welche das Einhalten von jeglichen Kündigungsfristen unzumutbar macht. Bei der Beurteilung der Begründung muss jeder Einzelfall gesondert behandelt werden, es hat also eine umfangreiche Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände stattzufinden.

Auch in der Probezeit ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn eine zureichende Ursache vorliegt. Sowohl bei einer ordentlichen als auch bei einer außerordentlichen Beendigung der Anstellung kann der Gekündigte innerhalb einer Frist von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage vorbringen, welche die Kündigungserklärung des Arbeitgebers angreift. Benötigen Sie Hilfe beim Aufsetzen einer solchen Klage oder Beratung hinsichtlich anderer kündigungsrechtlicher Probleme, so helfen wir Ihnen in der Kanzlei Rüber Rechtsanwälte in Köln gern weiter.