Abmahnung

Arbeitsrechtliche Beratung rund um die Abmahnung in Köln

Eine Abmahnung ist für viele Arbeitnehmer zunächst ein Schock. Sie fürchten, dass die Kündigung bald folgen könnte, und fragen sich, wie sie dies vermeiden können. Auch die Entfernung aus der Personalakte ist oft ein Anliegen. Aber auch für Arbeitgeber sind Fragen rund um dieses Thema relevant: Soll ein untragbar gewordener Mitarbeiter verhaltensbedingt gekündigt werden, ist dies ein wichtiger erster Schritt, der korrekt ausgeführt werden sollte. Wir bei Rüber Rechtsanwälte Steuerberater GbR stehen Ihnen daher für Fragen rund um das Arbeitsrecht in Köln zur Seite!

Bedingungen

Eine Abmahnung wird durch mehrere Eigenschaften als solche gekennzeichnet. Diese

  • Bezieht sich auf ein konkretes Verhalten
  • Beschreibt einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag
  • Enthält eine Aufforderung zur zukünftigen Verhaltensänderung

Idealerweise erfolgt dies aus Gründen der Nachweisbarkeit schriftlich oder vor Zeugen. Es ist für Arbeitgeber wichtig, auf Stichhaltigkeit Wert zu legen, wenn Sie einen Mitarbeiter aufgrund seines Verhaltens zukünftig kündigen wollen. Erfolgt diese nicht korrekt, steigen dessen Chancen auf Erfolg durch eine Kündigungsschutzklage. Es ist anzuraten, sich zeitnah bei einem Anwalt beraten zu lassen.

Im Gegensatz dazu steht die bloße Ermahnung durch den Arbeitgeber. Von dieser muss der Arbeitnehmer keine direkten Konsequenzen fürchten. Eine reine Ermahnung kann unspezifischer erfolgen, beispielsweise in Form einer mündlichen Rüge aufgrund häufiger Unpünktlichkeit.

Gründe und Konsequenzen

Eine Abmahnung muss sich auf einen Vertragsverstoß beziehen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um festgelegte Arbeitszeiten handeln, die nicht eingehalten wurden. Jedoch ist nicht jeder Grund gleichermaßen legitim. Der Verstoß muss sowohl willkürlich wie auch schwerwiegend sein – hier kann aufgrund der subjektiven Beurteilungen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Berechtigung oftmals angefochten werden.

Auf die Abmahnung folgt nicht zwangsläufig eine Kündigung. Im Idealfall unterlässt der Betroffene sein störendes Verhalten in Zukunft. Auch ein Eintrag in die Personalakte erfolgt nicht immer. Wenn ja, muss dem Betroffenen die Gelegenheit gegeben werden, sich zu rechtfertigen.

Rücknahme

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen eine unberechtigte Abmahnung zu wehren:

  • Gegendarstellung
  • Beschwerde bei höherer Instanz
  • Klage auf Rücknahme

In allen Fällen ist es sinnvoll, den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht einzuholen. Wir vertreten Sie nicht nur vor Gericht, sondern helfen Ihnen auch zu vermeiden, dass es dazu kommt. Wir beraten Sie gerne, wie Sie sich bestmöglich gegen unberechtigte Vorwürfe wehren können – beispielsweise, welche Beweise Ihre Gegendarstellung bestmöglich unterstützen können. Je früher Sie sich dabei an einen Anwalt wenden, desto besser stehen Ihre Chancen, Fehler zu vermeiden und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Klage zu erhöhen.