Fachkundige Unterstützung für Arbeitsrecht

Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Köln

Fachkundige Unterstützung für Ihr Anliegen in Köln

Zu den Kompetenzen unserer erfahrenen Kanzlei in Köln gehört das Arbeitsrecht. Dabei übernehmen unsere Anwälte Mandate sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Wir beraten und begleiten in Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und unterstützen fachkundig bei der Abfassung von Arbeitsverträgen sowie Abmahnungen und Kündigungen. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten engagiert und mit Sachkunde vor den zuständigen Fachgerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit in Köln sowie überregional.

Ihre Vorteile

✔ über 40 Jahre Erfahrung

✔ Fachliche Beratung zu allen Gebieten des Arbeitsrechts

✔ Vertretung vor dem Fachgericht der Arbeitsgerichbarkeit

✔ Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Stiftungen, Vereine

✔ schnelle Terminvergabe

 

Ihre Ansprechpartner für Arbeitsrecht in Köln

 
 Dr. Florian Rüber  

Dr. Hans-Josef Rüber

Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

Email: info@rueber.de

Telefon: 0221 27 28 60

Beratung und Begleitung sowie Vertretung vor dem Arbeitsgericht

Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so komplex und abhängig vom permanenten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel wie das Arbeitsrecht. Wegen seiner bedeutungsvollen und vielschichtigen Sonderstellung innerhalb des Zivilrechts zählt das Arbeitsrecht zu den juristischen Bereichen mit einer eigenen Fachgerichtsbarkeit. Nur ein Anwalt mit langjähriger arbeitsrechtlicher Erfahrung und laufender Aktualisierung seines Kenntnisstandes im Bereich der aktuellen arbeitsrechtlichen Gesetzeslage, weiß seine Mandanten zielführend und kompetent zu beraten und zu begleiten sowie vor dem Arbeitsgericht zu vertreten. Unsere Kanzlei in Köln besitzt diese Kompetenz seit vielen Jahren und bildet sich fortlaufend entsprechend den arbeitsrechtlichen Entwicklungen und Veränderungen fort. Unsere langjährige Erfahrung und fundierte Fachkompetenz geben wir als Rechtsanwalt an unsere Mandanten weiter.

Als Anwälte für Arbeitsrecht in Köln vertreten wir unsere Mandanten bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht und auch in Vorlageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (bei dem es um die Auslegungsfrage einzelner Rechtsvorschriften gehen kann).

Vom individuellen bis zum kollektiven Arbeitsrecht

In dringenden arbeitsrechtlichen Angelegenheiten stehen wir unseren Mandanten auch kurzfristig für eine zeitnahe und die jeweilige Situation berücksichtigende Lösungsfindung anwaltlich zur Verfügung. Im individuellen Arbeitsrecht decken wir unter anderem die Bereiche Abmahnungen sowie Kündigungen und Kündigungsschutzklagen ebenso kompetent ab wie die juristisch fachkundige Gestaltung von Arbeitsverträgen. Wir setzen befristete und unbefristete sowie Teilzeit-Arbeitsverträge ebenso professionell und rechtssicher auf wie Kettenbefristungsverträge oder Dienstverträge von Geschäftsführern und Vorständen. Auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts sind wir bei Betriebsübergaben ebenso juristisch begleitend tätig wie bei der Erstellung von Sozialplänen und Betriebsvereinbarungen oder Betriebsratsgründungen. Wir sind deutschlandweit an sämtlichen Arbeits- sowie Landesarbeitsgerichten und am Bundesarbeitsgericht als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem vertreten wir unsere Mandanten arbeitsrechtlich von Köln aus bei Vorlageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

  • Betriebsübergang
  • Fragen der betrieblichen Lohngestaltung
  • Sozialplan
  • Erstellung von Betriebsvereinbarungen
  • Gründung eines Betriebsrats
  • Betriebsratswahlen
  • Besonderer Kündigungsschutz als Betriebsratsmitglied und als Betriebsratskandidat
  • Kündigungen, ordentlich oder außerordentlich/fristlos
  • Kündigungsschutzklagen
  • Sozialauswahl
  • Erstellung eines Sozialplans
  • Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltungsansprüche
  • Beratung ausländischer Investoren in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
  • Wettbewerbsverbote
  • Abmahnung
  • Dienstverträge von Vorständen und Geschäftsführern
  • Vergütung und Eingruppierung
  • Betriebsübergang
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Kettenbefristungsverträge
Kugelschreiber auf einem Paragraph zum Thema Kündigung laut Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Köln

Viele Regelungen des Arbeitsrechts wirken sich unmittelbar auf die wirtschaftliche und persönliche Existenz der Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus. Das kann die wirtschaftliche Existenz eines Betriebes und den guten Ruf eines Unternehmens ebenso betreffen wie die Lebensgrundlage eines Arbeitnehmers. Fundierte arbeitsrechtliche Kenntnisse sowie sorgfältiges Arbeiten sind daher bei der juristischen Beratung durch einen Anwalt unabdingbar. Individuelle Tatbestände wie die fristlose Kündigung oder die arbeitsrechtlich korrekte Form einer Abmahnung gehören ebenso zu den von uns betreuten Sachverhalten wie Angelegenheiten des kollektiven Arbeitsrechts, beispielsweise die Prüfung und Einordnung von Forderungen des Betriebsrats. Zudem sind wir auch auf sehr speziellen arbeitsrechtlichen Teilgebieten mit eigenen Gesetzmäßigkeiten wie dem Kirchenrecht ein zuverlässiger juristischer Berater und Partner für beide Seiten.

Rechtsanwalt im Arbeitsrecht mit symbolischem Richterhammer

 


 

 

FAQ Arbeitsrecht

Die verschiedenen Kündigungsarten im Arbeitsrecht lassen sich wie folgt einteilen:

  • Ordentliche Kündigung
  • Außerordentliche Kündigung
  • Änderungskündigung

Die ordentliche Kündigung erfolgt nach einer bestimmten Kündigungsfrist. Der Arbeitnehmer kann eine ordentliche Kündigung ohne die Angabe von Gründen einreichen, der Arbeitgeber hingegen muss Gründe angeben. Die außerordentliche Kündigung löst das Arbeitsverhältnis hingegen mit sofortiger Wirkung auf, hier müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Für eine außerordentliche Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Sobald eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, muss der Arbeitnehmer noch am selben Tag den Arbeitsplatz verlassen. Bei einer Änderungskündigung wird das bisherige Arbeitsverhältnis gekündigt, jedoch wird gleichzeitig ein neues Arbeitsverhältnis zu geänderten Konditionen angeboten. Dadurch wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt, sofern der Arbeitnehmer den geänderten Konditionen zustimmt.

Es gibt mehrere Arten von Kündigungsfristen:

  • Gesetzliche Kündigungsfristen
  • Vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen
  • Kündigungsfristen aus Tarifverträgen

Die gesetzliche Kündigungsfrist ist für Arbeitgeber nach zwei Jahren oder längerer Anstellungsdauer des Arbeitnehmers gestaffelt. Je länger die Dauer des Arbeitsverhältnisses war, desto länger ist auch die Kündigungsfrist. Arbeitnehmer hingegen haben immer nur eine Kündigungsfrist von vier Wochen, sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag abgemacht wurde. Kündigungsfristen, die vertraglich vereinbart wurden, dürfen nicht kürzer sein als die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen. Zudem darf die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist des Arbeitnehmers nicht länger dauern als die des Arbeitgebers. Bei Kündigungsfristen aus dem Tarifvertrag können auch Zeiträume vereinbart werden, die kürzer oder länger sind als die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Ein Anspruch auf Abfindung besteht, wenn bestimmte arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlagen vorhanden sind. Solche Abfindungen gibt es in verschiedenen Formen und aus unterschiedlichen Rechtsgründen. Unter anderem gibt es folgende Abfindungsansprüche:

  • Sozialplanabfindungen
  • Auflösungsabfindungen
  • Vertragliche Abfindungsansprüche
  • Tarifliche Abfindungsansprüche

Sozialplanabfindungen sind in Unternehmen mit einem Betriebsrat vorzufinden. Sie sind oft für das betriebsbedingte Ausscheiden von Arbeitnehmern vorgesehen. Bei einer Auflösungsabfindung ist es möglich, auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis vom Arbeitsgericht aufheben zu lassen, sofern das Arbeitsverhältnis unzumutbar für den Arbeitnehmer ist. Der Arbeitgeber kann zu einer angemessenen Zahlung einer Abfindung verurteilt werden. Oft sind auch im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag Abfindungen vorgesehen.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Arbeitsverhältnis um ein Praktikum, einen Werkstudentenjob oder um eine Festanstellung handelt. Dies kann bis zu drei Jahre nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen, danach erlischt dieses Recht. Diese Frist kann jedoch in bestimmten Fällen bereits früher eintreten, wenn sich der Arbeitgeber beispielsweise nicht an die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erinnern kann. Der Arbeitnehmer hat Recht darauf, dass sein Zeugnis in der Form und im Inhalt fehlerfrei ist. Fehler sollten unverzüglich dem Arbeitgeber gemeldet und dabei exakt beschrieben werden. Bei unbedeutenden Fehlern, die sich nicht schädigend auf die Beurteilung auswirken, kann der Arbeitnehmer sein Recht nicht gerichtlich einklagen.

Die Prüfung eines Aufhebungsvertrages durch einen qualifizierten Anwalt für Arbeitsrecht bietet für den Arbeitnehmer Vorteile. Vor allem diese, dass der Anwalt die verschiedenen Formulierungen genauer und deren rechtliche Bedeutung deutlich besser einschätzen und einordnen kann, als der oft juristisch nicht versierte Arbeitnehmer. Darüber hinaus kann mithilfe der Prüfung des Aufhebungsvertrags festgestellt werden, ob die durch den Arbeitgeber aufgestellten Regelungen rechtssicher formuliert worden sind. Das Gleiche gilt auch für den Aufhebungsvertrag. Auch hier bietet die Prüfung eines Aufhebungsvertrages durch einen qualifizierten Anwalt für Arbeitsrecht für den Arbeitnehmer Vorteile. Es kann ebenfalls überprüft werden, ob die vom Arbeitgeber aufgestellten Regelungen rechtssicher formuliert wurden. Zudem kann der Anwalt die verschiedenen Formulierungen und die rechtlichen Bedeutungen besser einschätzen und einordnen.

Wenn der Arbeitgeber den Lohn oder das Gehalt des Arbeitnehmers nicht rechtzeitig zahlt, dann gerät er in Lohnverzug. Der Lohnverzug muss aber durch den Arbeitgeber entstehen und nicht durch die Bank. Dem Arbeitnehmer stehen bei solch einem Lohnverzug verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung. Er kann dem Arbeitgeber schriftlich oder mündlich zur Zahlung des Lohns auffordern und eine Frist setzen, die Arbeitsleistung verweigern, den Arbeitgeber abmahnen, eine Klage erheben, Zinsen verlangen, fristlos kündigen, Schadensersatz fordern und auch Arbeitslosengeld beantragen. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer schnell reagiert, denn es gibt Fristen, die bei solch einem Fall eingehalten werden müssen. Wenn diese Fristen verstrichen sind, dann ist der Anspruch des Arbeitnehmers hinfällig und er geht leer aus.

Der Antrag auf Beratungshilfe wird durch ein Formular gestellt. Dieses Formular kann im Internet heruntergeladen und ausgedruckt werden. Der Beratungshilfeantrag kann bei der Rechtsantragsstelle des jeweiligen Amtsgerichts vorgelegt werden. Neben dem Beratungshilfeantrag selbst müssen auch Einkommensbelege beigefügt werden. Ein solcher Antrag wird bewilligt, sofern der Rechtssuchende über dermaßen begrenzte finanzielle Mittel verfügt, dass er selbst die Kosten nicht tragen kann. Nachdem der sogenannte Berechtigungsschein ausgestellt wurde, kann ein Anwalt aufgesucht und dessen Dienste in Anspruch genommen werden. Bei der Prozesskostenhilfe wird ebenfalls ein Antrag gestellt, auch hier müssen die finanziellen Mittel des Rechtssuchenden offengelegt werden. Zudem wird ein solcher Antrag von einem Gericht darauf überprüft, ob die Klage überhaupt Erfolgschancen hat.

In Rechtsangelegenheiten richten Privatpersonen und Unternehmen bereits seit Jahrzehnten ihre Anliegen an die Kanzlei Rüber Rechtsanwälte. Dr. Florian Rüber und Dr. Hans-Josef Rüber beraten ihre Mandanten zu Fragestellungen aus dem Bereich Arbeitsrecht, Erbrecht, GesellschaftsrechtImmobilien- und Mietrecht sowie Vergaberecht/Europarecht und vertreten deren Interessen vor Gericht. Die Kooperation mit einem kompetenten Partner aus dem Bereich der Steuerberatung ergänzt das Leistungsspektrum der Kanzlei. Auch Stiftungen, Vereine sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind in der Kanzlei in der Kölner Innenstadt an der richtigen Adresse. Durch deren zentrale Lage sind auch Mandanten aus Ehrenfeld, Nippes, Weidenpesch, Niehl, Lindenthal, Sülz, Bayenthal, Rodenkirchen, Porz, Kalk, Mülheim und Deutz für ein persönliches Gespräch schnell vor Ort.