Fachkundige Unterstützung für Vergaberecht und Europarecht

Rechtsanwälte für Vergaberecht und Europarecht

 

Das Vergaberecht ist ein vom Europarecht stark geprägter Rechtsbereich, der in permanentem Wandel begriffen ist. Aufgrund der durch die Europäische Union forcierten Marktliberalisierung ist das Vergaberecht von stetig steigender Bedeutung. Dem Vergaberecht unterfallen die wesentlichen und budgetträchtigsten Aufträge der öffentlichen Hand. Obwohl die Kommunen oftmals auf diesem Gebiet bereits heute rechtlich beraten werden, kommt es immer wieder zu fehlerbehafteten Ausschreibungen. Teilweise werden Wege gesucht, Ausschreibungen zu umgehen, wie beispielsweise bei der Nutzung sog. „In-House-Modelle“. Gerade im letztgenannten Bereich werden die Risiken solcher Modelle oftmals verkannt, und es wird unterlassen, nach alternativen Wegen zu suchen. Als Alternative sieht die öffentliche Hand oftmals die de facto Vergabe, also das schlichte Nichtanwenden der zwingenden Vergabevorschriften. Die öffentliche Hand geht dabei das Risiko ein, dass die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Solche Verfahren können gerade auch von privaten Unternehmen, die sich in ihren Marktchancen beeinträchtigt fühlen, bei der Kommission zur Anzeige gebracht und damit gefördert werden. Wie sich auch in Köln im Zusammenhang mit der Vermietung der Messe-Hallen gezeigt hat, können damit hohe Rückabwicklungskosten verbunden sein.

Es gibt verschiedene Phasen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, bei deren Durchlaufen verschiedene Anforderungen zu beachten sind. Dieser Problematik vorgelagert ist zu klären, welches Vergabeverfahren für den öffentlichen Auftraggeber das geeignetste Verfahren bei der Auftragsvergabe darstellt. Dies hängt von verschiedenen Kriterien ab. Zu beachten sind beispielsweise auch die Anforderungen an Leistungsbeschreibungen, die ordnungsgemäße Dokumentation, die Auswahl der Bieter und die Zuschlagsentscheidung. Für Wettbewerber kann Rechtsschutz im Unter- und Oberschwellenbereich der Auftragsvergabe bestehen. Auch Schadensersatzansprüche können bei fehlerhafter Nichtberücksichtigung eines Marktteilnehmers Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung sein.

 

Europarecht

 

Das Europarecht, welchem das Vergaberecht streng genommen zuzurechnen ist, betrifft auch die Bereiche der Grundfreiheiten des Binnenmarkts und das Wettbewerbsrecht des Binnenmarkts.

Zu den Grundfreiheiten gehören der Freie Warenverkehr, die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Niederlassungsfreiheit, die Dienstleistungsfreiheit und der freie Kapital- und Zahlungsverkehr. Die Grundfreiheiten finden auf nationaler Ebene beispielsweise dann Anwendung, wenn ein Gesetz oder eine Gerichtsentscheidung mit diesen Freiheiten nicht vereinbar ist, nationale Vorschriften bei ihrer Anwendung die Grundfreiheiten nicht verletzen. Dies gilt gleichermaßen für Gerichtsentscheidungen, weshalb nationale Gerichte bei Unklarheiten zunehmend einzelne Auslegungsfragen dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen (müssen). Sofern dies nicht geschehen ist, kann der Betroffene Rechtsschutz vor den Europäischen Gerichten wegen der Verletzung seiner Grundfreiheiten suchen.

Im Rahmen unserer Tätigkeit haben wir für Beamte der Europäischen Institutionen auch in arbeitsrechtlichen Fragestellungen, wie beispielsweise der Eingruppierung in Besoldungsstufen nach dem Beamtenstatut der Europäischen Union, Rechtsstreitigkeiten vor dem Europäischen Gerichtshof geführt.

 

Im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsrechts geht es um Verstöße gegen das Beihilfeverbot, Verstöße gegen das Kartellverbot oder das Missbrauchsverbot. Während es bei dem Beihilfeverbot darum geht, dass staatliche Zuschüsse für einzelne Marktteilnehmer zu einer Wettbewerbsverzerrung führen können, geht es bei dem Kartell- und Missbrauchsverbot um die Sicherung eines freien Marktes, der durch die Ausnutzung marktbeherrschender Stellungen einzelner Unternehmen, Unternehmenszusammenschlüsse oder auch durch staatliche Regelungen, gefährdet werden kann. Die hiermit zusammenhängenden Fragestellungen, die einer rechtlichen Beratung bedürfen, betreffen sowohl Unternehmen, die eine starke Marktposition besitzen, als auch Konkurrenten, die sich gegen Praktiken starker Marktteilnehmer wehren wollen. Es handelt sich um ein komplexes Gebiet, das zum Ziel hat, freien und echten Wettbewerb auf den europäischen Märkten zu fördern und Innovationsmöglichkeiten zu schaffen. Daher können Unternehmen in letztgenanntem Fall sogar gezwungen sein, Geschäftsgeheimnisse zu einem bestimmten Produkt, einem einzelnen Marktteilnehmer zugänglich zu machen. Beispielhaft soll hierzu auf das Verfahren der Europäischen Kommission gegen Microsoft verwiesen werden, in dem es darum ging, dass Microsoft Mitbewerbern auf dem Markt für Serverbetriebssysteme den Zugang zu Schnittstelleninformationen seiner Software verweigerte, um zu verhindern, dass mit der PC-Betriebssoftware Windows kompatible alternative Produkte zu den Server-Betriebssystemen von Microsoft durch andere Marktteilnehmer entwickelt werden (vgl. COMP/C-3/37.792).