Private, berufliche und wirtschaftliche Verhältnisse werden durch immer kompliziertere rechtliche Normierungen geprägt. Jede qualifizierte Beratung muß daher verschiedenste Aspekte in Betracht ziehen. Gegebenenfalls müssen Zivilrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, nationales und internationales Steuerrecht usw. sowie betriebswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden.
Für einen einzelnen Berater ist es nicht möglich, alle notwendigen Fachgebiete um-
fassend zu betreuen. Daher sieht das Beratungskonzept unserer Sozietät den Einsatz von Fachkräften der rechtsberatenden und steuerberatenden Berufe vor. Wir verstehen unsere Dienstleistung dabei als eine auf die Bedürfnisse des Mandanten bezogene Vorbereitung auf rechtliche und steuerliche Entwicklungen.
Als unmittelbarer Ansprechpartner für den Mandanten steht immer ein Berater im Vordergrund, der im Rahmen der Mandatsbetreuung die jeweiligen Spezialisten für
andere Rechtsbereiche hinzuzieht und so die Betreuung aus einer Hand gewährleistet.
Der Einsatz weiterer qualifizierter Mitarbeiter unterhalb der Partnerebene dient der Erarbeitung und Dokumentation des Sachverhalts, der Vorbereitung der rechtlichen Entscheidung sowie der Entwicklung und Darstellung der zahlenmäßigen Grundlage
der Beratung (Buchhaltung, Bilanzen, Steuererklärungen usw.).
Modernste Büro- und Kommunikationstechnik stellt den reibungslosen organisatorischen Ablauf des Mandats von der Aufnahme bis zur Abrechnung sicher.