Tätigkeitsgebiete

Aufbauend auf der am Wirtschaftsleben orientierten Beratung im Zivil- und Steuerrecht bzw. der klassischen Steuerberatung werden insbesondere diejenigen Bereiche abgedeckt, die ihrer Natur nach fachübergreifend sind.

 

Handels-, Gesellschafts- und Bankrecht

Neben den gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen von Personengesellschaften (Gesellschaft Bürgerlichen Rechts, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft), etwa bei der Gründung von Unternehmen oder deren gesellschaftsrechtlichen Umwandlung, stehen die Vermögens- und Unternehmensnachfolge mit den erbrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Überlegungen im Vordergrund. Besondere Beachtung finden dabei die neuesten Entwicklungen des Stiftungsrechts.

 

Gewerblicher Rechtsschutz

 

Steuerrecht und Steuerberatung

Aufbauend auf den klassischen Steuerberatungsleistungen (Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen) liegen Schwerpunkte der Praxis im Bereich der steuerlichen Abwehrberatung (Rechtsbehelfs- und Klageverfahren) und der steuerlichen Gestaltungsberatung (z.B. bei Rechtsformwechsel, Umwandlung, Unternehmensnachfolge, erbschaftsteuerliche Gestaltung der Erbfolge). Daneben stehen die steuerjuristischen Spezialgebiete des Gemeinnützigkeitsrechts, des Steuerrechts rund um die Immobilie und des Steuerberater-haftungsrechts.

 

Europarecht

Das Europarecht beeinflußt zunehmend sämtliche Lebensbereiche. Von besonderer Bedeutung sind etwa die zukünftige rechtliche Harmonisierung des Allgemeinen Kaufrechts, Änderungen bei den Fristen im Gewährleistungsrecht, dem Verbraucherschutz. Auch im Recht der Bediensteten der Europäischen Union und den Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs beobachten wir frühzeitig neueste Entwicklungen.

Wir beraten Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Gestaltung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen, insbesondere von Projekten, die durch die Europäische Kommission gefördert sind.

 

Erbrecht

Das Erbrecht gewinnt heute zunehmend an Bedeutung. Es werden immer größere Vermögenswerte durch Erbfolge übertragen. Dabei gilt es neben den erbrechtlichen Aspekten insbesondere auch die steuerlichen Vorgaben des Gesetzgebers zu berücksichtigen und entsprechende Verträge frühzeitig zu gestalten.

Gerade im Bereich der Unternehmensnachfolge ist ein besonderes Augenmerk auf das Erbrecht wie auch das Steuerrecht zu legen, um beim dem Eintritt der Unternehmensnachfolge im Erbwege nicht in wirtschaftliche Probleme zu geraten. Wir legen daher großen Wert auf eine ganzheitliche Betrachtung, die wir durch die in unserer Sozietät vorhandenen fachübergreifende Qualifikationen gewährleisten können.

 

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht erfährt gerade in dieser Zeit zahlreiche Änderungen und Ergänzungen. Wir vertreten Unternehmen und Arbeitnehmer in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen und der forensischen Auseinandersetzung.

 

Mietrecht

Durch die stetig sich verändernde Rechtsprechung des BGH besteht sowohl auf Seiten von Mietern als auch auf Seiten von Vermietern großer Beratzungsbedarf bei Abschluss und Auflösung von Mietverhältnissen.